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· 4 Min Lesezeit · aktualisiert 16.9.2026

KI-Kennzeichnungspflicht: Was seit August 2026 für dein Unternehmen gilt

Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 des EU AI Act. Wer einen Chatbot betreibt, KI-generierte Inhalte veröffentlicht oder eine Telefon-KI einsetzt, muss die Transparenzpflichten prüfen. Was das konkret bedeutet, für wen es gilt und was ein Verstoß kosten kann.

Oliver HeesGründer von HR CodeLabs · Software-Entwickler & KI-Engineer
Aktenordner mit Rechtsdokumenten neben einem Bildschirm in einem dunklen Büro, KI-generiert

Seit dem 2. August 2026 sind die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act anwendbar. Die konkreten Pflichten unterscheiden sich nach Rolle, System und Inhalt. Bei direkter KI-Interaktion, synthetischen Inhalten und Deepfakes sind jeweils unterschiedliche Vorgaben zu prüfen. Die Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße, und sie trifft nicht nur Anbieter von KI-Systemen, sondern auch die Unternehmen, die sie einsetzen.

Dieser Artikel erklärt, was das im Alltag bedeutet. Er ersetzt keine Rechtsberatung, und die Beurteilung deines konkreten Falls gehört zu deinem Datenschutzbeauftragten oder deinem Anwalt.

Was genau gekennzeichnet werden muss

Artikel 50 nennt mehrere Fälle. Für den Mittelstand sind zwei davon in der Praxis relevant.

1. Systeme, die mit Menschen sprechen

Ein KI-System, das unmittelbar mit Menschen interagiert, muss die betroffene Person zu Beginn der ersten Interaktion klar und zugänglich darüber informieren, dass sie mit einer KI kommuniziert.

Das betrifft:

  • den Chatbot auf deiner Website
  • eine Telefon-KI, die Anrufe entgegennimmt
  • einen KI-Assistenten, der auf Kundenanfragen per E-Mail antwortet

Praktisch heißt das: Der erste Satz des Chatbots ist nicht „Wie kann ich helfen?“, sondern ein Hinweis, dass hier ein digitaler Assistent antwortet. Bei einer Telefon-KI sagt die Ansage das zu Gesprächsbeginn.

Eine Ausnahme gibt es, wenn es für einen verständigen Menschen unter den Umständen ohnehin offensichtlich ist. Auf diese Ausnahme würde ich mich nicht verlassen. Ein Sprachassistent, der heute natürlich klingt, ist für viele Anrufer eben nicht offensichtlich eine Maschine, und genau darum geht es der Vorschrift.

2. Künstlich erzeugte oder veränderte Inhalte

Artikel 50 unterscheidet maschinenlesbare Kennzeichnungspflichten für Anbieter synthetischer Inhalte von Offenlegungspflichten für Betreiber, insbesondere bei Deepfakes und bestimmten Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse. Daraus folgt keine pauschale Pflicht zu einem sichtbaren Etikett auf jedem dekorativen KI-Bild.

Je nach Ausgestaltung können darunter beispielsweise fallen:

  • Bilder auf der Website und in Social Media
  • Produktvisualisierungen und Stimmungsbilder
  • vertonte Erklärvideos mit synthetischer Stimme

Wo eine Offenlegung gegenüber Menschen erforderlich ist, muss sie klar und zugänglich sein. Daneben können maschinenlesbare Pflichten bestehen; beide Ebenen sind getrennt zu betrachten.

Für wen das gilt

Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern von KI-Systemen und Betreibern, also den Unternehmen, die sie einsetzen. Beide haben Pflichten aus Artikel 50, wenn auch unterschiedliche.

Das ist der Punkt, den viele Geschäftsführer übersehen: Du bist nicht deshalb aus der Verantwortung, weil du die KI nicht selbst gebaut hast. Wenn du einen fremden Chatbot auf deiner Website einsetzt, bist du dessen Betreiber.

Die Kennzeichnungspflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups gibt es Erleichterungen, aber nur bei der Bemessung der Bußgelder, nicht bei der Pflicht selbst.

Was ein Verstoß kostet

Der AI Act sieht für Verstöße gegen die Transparenzpflichten Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei KMU ist nach Artikel 99 der niedrigere der einschlägigen Höchstbeträge maßgeblich; die konkrete Bemessung hängt vom Einzelfall ab.

Realistisch ist für ein mittelständisches Unternehmen weniger die Höhe des Bußgeldes das Problem als die Frage, wer die Aufsicht auf einen aufmerksam macht. Erfahrungsgemäß sind das nicht Behörden, die von sich aus prüfen, sondern Wettbewerber und abmahnende Kanzleien.

Eine Checkliste für den Montagmorgen

Fünf Fragen, die du in einer halben Stunde beantworten kannst:

  1. Läuft auf unserer Website ein Chatbot? Wenn ja: Sagt er im ersten Satz, dass er eine KI ist?
  2. Nimmt eine KI bei uns Anrufe entgegen? Wenn ja: Steht der Hinweis in der Begrüßungsansage, nicht erst auf Nachfrage?
  3. Sind Bilder auf unserer Website KI-generiert? Wenn ja: Ist das für Besucher sichtbar, nicht nur in den Metadaten?
  4. Nutzen Mitarbeiter KI für Kundenkommunikation? Wenn ja: Gibt es eine schriftliche Regel, was gekennzeichnet werden muss?
  5. Wer ist bei uns dafür zuständig? Wenn niemand: Das ist die eigentliche Lücke, alles andere folgt daraus.

Wie wir das bei uns handhaben

Wir kennzeichnen KI-generierte Bilder direkt in der Bilddatei und in den Alternativtexten. Die sichtbare Kennzeichnung erscheint einmal; zusätzliche überlagerte Etiketten verwenden wir nicht. Oliver ist auf seinem echten Foto zu sehen. Die Netzwerk-Animation ist eine schematische Darstellung unserer Leistungen.

Bei Sprach-KI gehört ein verständlicher KI-Hinweis in die Begrüßung. Welche gesetzlichen Pflichten im konkreten Projekt gelten, wird gesondert geprüft. Unsere freiwillige Bildkennzeichnung ist kein Nachweis einer vollständigen rechtlichen Prüfung. Mehr dazu steht auf unserer Seite zur KI-Transparenz.

Was du jetzt tun solltest

Wenn du KI im Kundenkontakt einsetzt oder es planst, ist die Kennzeichnung kein Nachgedanke, sondern eine Anforderung an das System. Sie nachträglich einzubauen ist mühsam, sie von Anfang an mitzudenken kostet nichts.

Wenn du unsicher bist, ob dein bestehendes Setup die Anforderungen erfüllt: Wir schauen uns das im Erstgespräch mit an. Das ersetzt keine rechtliche Prüfung, zeigt dir aber, wo die offensichtlichen Lücken sind.

Redaktionell präzisiert am 16. September 2026. Die Anwendbarkeit und etwaige Übergangsregeln sind für das konkrete System zu prüfen. Dieser Artikel ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Seit wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 AI Act?

Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act sind seit dem 2. August 2026 anwendbar. Die konkreten Pflichten unterscheiden sich nach Rolle, System und Inhalt.

Muss ein Chatbot oder eine Telefon-KI sagen, dass sie eine KI ist?

Ein KI-System, das unmittelbar mit Menschen interagiert, muss die Person zu Beginn der ersten Interaktion klar und zugänglich darüber informieren, dass sie mit einer KI kommuniziert. Eine Ausnahme gibt es, wenn das für einen verständigen Menschen ohnehin offensichtlich ist, darauf sollte man sich aber nicht verlassen.

Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für kleine Unternehmen?

Ja, die Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße und trifft auch Betreiber, also Unternehmen, die fremde KI-Systeme einsetzen. Erleichterungen für KMU und Start-ups gibt es nur bei der Bemessung der Bußgelder.

Was kostet ein Verstoß gegen die Transparenzpflichten?

Der AI Act sieht Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei KMU ist nach Artikel 99 der niedrigere der einschlägigen Höchstbeträge maßgeblich.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), insbesondere Artikel 50 und 99, EUR-Lex
EU AI ActComplianceKennzeichnungspflicht

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